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  bella ventura

  Anmeldung

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  AGBs

   
home Allgemeine Geschäftsbedingungen
spacerb 1.Teilnahmevoraussetzung
Grundsätzlich kann jede Frau, die den genannten Anforderungen in der Veranstaltungsbeschreibung gewachsen ist, teilnehmen.
Die Kursleiterinnen sind berechtigt, Personen, die offensichtlich den Anforderungen nicht entsprechen, ganz oder teilweise vom Programm auszuschließen.

2. Abschluss des Vertrages

Mit der Anmeldung wird der Abschluss des Vertrages angeboten. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder per email erfolgen.
Nach der Anzahlung von mind. 15% des Kurspreises, bzw. dem Mindestbetrag von 50 € erfolgt eine Bestätigung, mit welcher der Vertrag zustande kommt. Der Restbetrag wird 30 Tage vor Eventbeginn fällig.

3. Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Beschreibungen des aktuellen Prospektes. Änderungen oder ergänzende Leistungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung

4. Haftung der Event-Anbieterin
bella ventura haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit der Haftpflichtversicherung für Personen, Sach- und Vermögensschäden, die auf das grobe Verschulden von Mitarbeiterinnen zurückzuführen sind.
Die Teilnahme erfolgt, von gesetzlichen Haftpflichtschäden abgesehen, auf eigene Gefahr.
Insbesondere bei fortgeschrittenen TeilnehmerInnen gilt der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit.

5. Rücktritt der KundIn
Rücktritt ist jederzeit möglich. Er muss schriftlich erfolgen, maßgebend ist der Tag, an dem der Rücktritt bei bella ventura eingeht.
Für getroffene Aufwendungen und Vorkehrungen kann eine Pauschale von bis zu 50 € in Rechnung gestellt werden.
Ansonsten entfallen Stornogebühren wie folgt:
Rücktritt bis zum 30. Tag vor Eventbeginn: 15%
Vom 29. Bis 22 Tage vor Eventbeginn: 30%
Vom 21. Bis 15. Tag vor Eventbeginn: 50%
Vom 14. Bis 6. Tag vor Eventbeginn: 80%
Ab dem 6. Tag und bei Nichterscheinen: 100%

bella ventura empfiehlt in jedem Fall eine Reiserücktrittversicherung

6. Rücktritt durch bella ventura

6.1. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn die TeilnehmerIn die Durchführung der Veranstaltung auch nach Abmahnung der Veranstalterin nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Bei dieser Art der Kündigung bleibt der Anspruch auf den Reisepreis erhalten. bella ventura muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen der Kundin zurückerstatten.

6.2. bis 2 Wochen vor Eventbeginn, wenn die MindestteilnehmerInnenzahl nicht erreicht ist. Der Reisepreis wird voll erstattet.
Unter einer Neukalkulation des Veranstaltungspreises ist die Durchführung des Events nach Absprache dennoch möglich.
Bei Umbuchung auf einen anderen Kurs gewährt bella ventura in diesem Fall einen Preisnachlaß von 10%.

7. Es bleibt bella ventura vorbehalten aus Sicherheitsgründen, witterungsbedingter oder anderer nicht vorhersehbarer Umstände das Veranstaltungsgebiet zu wechseln.

8. Die Veranstalterin bella ventura, Outdoor- und Erlebnisevents
ist unter der Leitung von Kirsten Wolf