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Allgemeine
Geschäftsbedingungen |
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1.Teilnahmevoraussetzung
Grundsätzlich kann jede Frau, die den genannten Anforderungen
in der Veranstaltungsbeschreibung gewachsen ist, teilnehmen.
Die Kursleiterinnen sind berechtigt, Personen, die offensichtlich den
Anforderungen nicht entsprechen, ganz oder teilweise vom Programm
auszuschließen.
2. Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung wird der Abschluss des Vertrages angeboten. Die
Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder per
email erfolgen.
Nach der Anzahlung von mind. 15% des Kurspreises, bzw. dem
Mindestbetrag von 50 € erfolgt eine Bestätigung, mit
welcher der Vertrag zustande kommt. Der Restbetrag wird 30 Tage vor
Eventbeginn fällig.
3. Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Beschreibungen des
aktuellen Prospektes. Änderungen oder ergänzende
Leistungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung
4. Haftung der Event-Anbieterin
bella ventura
haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit der
Haftpflichtversicherung für Personen, Sach- und
Vermögensschäden, die auf das grobe Verschulden von
Mitarbeiterinnen zurückzuführen sind.
Die Teilnahme erfolgt, von gesetzlichen Haftpflichtschäden
abgesehen, auf eigene Gefahr.
Insbesondere bei fortgeschrittenen TeilnehmerInnen gilt der Grundsatz
der Eigenverantwortlichkeit.
5. Rücktritt der KundIn
Rücktritt ist jederzeit möglich. Er muss schriftlich
erfolgen, maßgebend ist der Tag, an dem der
Rücktritt bei bella ventura
eingeht.
Für getroffene Aufwendungen und Vorkehrungen kann eine
Pauschale von bis zu 50 € in Rechnung gestellt werden.
Ansonsten entfallen Stornogebühren wie folgt:
Rücktritt bis zum 30. Tag vor Eventbeginn: 15%
Vom 29. Bis 22 Tage vor Eventbeginn: 30%
Vom 21. Bis 15. Tag vor Eventbeginn: 50%
Vom 14. Bis 6. Tag vor Eventbeginn: 80%
Ab dem 6. Tag und bei Nichterscheinen: 100%
bella ventura
empfiehlt in jedem Fall eine Reiserücktrittversicherung
6. Rücktritt durch bella ventura
6.1. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn die TeilnehmerIn die
Durchführung der Veranstaltung auch nach Abmahnung der
Veranstalterin nachhaltig stört oder sich in solchem
Maße vertragswidrig verhält, dass eine Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. Bei dieser Art der Kündigung
bleibt der Anspruch auf den Reisepreis erhalten. bella
ventura muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
der Kundin zurückerstatten.
6.2. bis 2 Wochen vor Eventbeginn, wenn die MindestteilnehmerInnenzahl
nicht erreicht ist. Der Reisepreis wird voll erstattet.
Unter einer Neukalkulation des Veranstaltungspreises ist die
Durchführung des Events nach Absprache dennoch
möglich.
Bei Umbuchung auf einen anderen Kurs gewährt bella ventura in diesem Fall einen
Preisnachlaß von 10%.
7. Es bleibt bella ventura
vorbehalten aus Sicherheitsgründen, witterungsbedingter oder
anderer nicht vorhersehbarer Umstände das Veranstaltungsgebiet
zu wechseln.
8. Die Veranstalterin bella ventura,
Outdoor- und Erlebnisevents
ist unter der Leitung von Kirsten Wolf
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